Polen ist bekannt für seine köstlichen Pierogi, spektakuläre Berge und Wälder. Aber es gibt gleichzeitig eine hohe Anzahl an qualifizierten Fachkräften, die offen sind für globale Remote-Arbeit. Hier erfährst du, wie du Mitarbeiter:innen in Polen kosteneffizient einstellen kannst und dich nicht mit komplizierten rechtlichen Themen herumschlagen musst.
Möchte dein Unternehmen das nächste Talent in Polen einstellen, dann bist du bei uns an der richtigen Adresse. Wir haben bereits Hunderte von Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeiter:innen aus dem Ausland unterstützt und verfügen über ausgezeichnete Fachkenntnisse in diesem Land. Mit unserem Expertenteam und unseren technischen Lösungen wird es für dich ganz einfach.
Betreuung der Prozesse durch ein erfahrenes Expertenteam und pünktliche Auszahlung der Gehälter an die Mitarbeiter:innen in der jeweiligen Landeswährung
Sende Laptops und andere Geräte über unsere Plattform mit nur wenigen Klicks an deine Mitarbeiter:innen in Polen.
Berechne das Nettogehalt in Spanien nach Abzügen und vergleiche es direkt mit dem Gehalt in anderen Ländern
Beschleunige den Einstellungsprozess deiner Mitarbeiter:innen und halte dabei die geltenden Vorschriften zu 100 % ein.
Mit unserer Employer-of-Record (EOR)-Lösung kannst du deine Talente in Polen ganz einfach einstellen. Unsere Tochtergesellschaften und Netzwerkpartner sorgen dafür, dass dieser Prozess schnell und zu 100 % rechtskonform abläuft.
UTC+1
20 Tage
3,600 PLN pro Monat
Polnischer Złoty (PLN)
13 Tage
monatlich
Mit rund 500.000 IT-Beschäftigten gibt es in Polen eine Vielzahl an technischen Talenten. Etwa 20% aller europäischen IT-Spezialisten kommen aus Polen. Wer in Polen einstellt, spart bis zu 77 % der Kosten für Talente und erhält gleichzeitig Zugang zu IT-Wissen und Erfahrung. Eine große Anzahl polnischer Bürger ist nach der Pandemie in ihr Heimatland zurückgekehrt, was den wachsenden Talentpool, die für Remote-Arbeit offen sind, weiter vergrößert.
Polnische Mitarbeiter:innen sind sehr motivierte Mitarbeiter:innen, die gerne an herausfordernden Projekten arbeiten. Stelle deine:n nächste:n Mitarbeiter:in in Polen ein und profitiere von einem Markt, der einen großen Talentpool zu bieten hat.
Polen hat die größte Anzahl von IT-Fachleuten in Mittel- und Osteuropa. Das Land bringt jedes Jahr 71.000 IT-Studenten und 11.000 IT-Absolventen hervor.Auch die Zahl der Softwareentwickler steigt jährlich um 10 %
Etwa 99 % der IT-Spezialisten in Polen verfügen über einen Hochschulabschluss, was deutlich über dem EU-Durchschnitt von 81 % liegt. Die polnischen Arbeitskräfte gehören zu den am besten ausgebildeten und qualifizierten in Europa.
Mit einem English Proficiency Index (EPI) von 600 im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von 500 haben polnische Arbeitnehmer:innen eine der höchsten Raten von Englisch als Zweitsprache in der Welt. Das macht sie zu effektiven Kommunikatoren – bei der Arbeit und darüber hinaus.
Die Republik Polen ist ein Land in Mitteleuropa. Sie ist in 16 Verwaltungsbezirke unterteilt und erstreckt sich über eine Fläche von 312.679 km². Das Klima ist überwiegend mild. Polen grenzt an Deutschland, die Tschechische Republik, die Slowakei, die Ukraine, Weißrussland, Litauen und Russland (die Exklave Kaliningrad). Die Nordgrenze des Landes (440 km lang) verläuft entlang der Ostseeküste. *Hinweis: Bei einer Beschäftigung über WorkMotion erfolgt die Gehaltszahlung immer in der Landeswährung.
Warschau
38.24 M
23%
Die nachfolgend aufgeführten Feiertage gelten für das Jahr 2023. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist laut Arbeitsgesetzbuch in bestimmten Situationen zulässig, wie z. B. bei Schichtarbeit, im Transportwesen und bei Arbeiten, die aufgrund ihres sozialen Nutzens und der täglichen Bedürfnisse der Bevölkerung notwendig sind.
Datum | Feiertag |
---|---|
1. Januar | Neujahr |
6. Januar | Heilige drei Könige |
9. April | Ostern |
10. April | Ostermontag |
1. Mai | Tag der Arbeit |
3. Mai | Verfassungstag |
28. Mai | Pfingssonntag (beweglicher Feiertag) |
8. Juni | Fronleichnam (beweglicher Feiertag) |
15. August | Mariä Himmelfahrt |
1. November | Allerheiligen |
11. November | Unabhängigkeitstag |
25. Dezember | 1. Weihnachtstag |
26. Dezember | 2. Weihnachtstag |
Die ungefähre Dauer bis zur Aushändigung des Arbeitsvertrages an eine:n Arbeitnehmer:in in Polen beträgt 4 Arbeitstage, vorausgesetzt, es gibt keine Sonderwünsche oder Änderungen an unserem Standardarbeitsvertrag. Alle derartigen Wünsche oder Änderungen müssen intern und extern geprüft werden, was unmittelbar zu einer Verzögerung führt. Wenn alle Daten des Talents verfügbar sind, kann der Arbeitsvertrag sofort erstellt werden.
beträgt die maximale wöchentliche Arbeitszeit
ist die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
sind die wöchentlichen Arbeitszeiten zwischen den Ruhezeiten
ist die notwendige Pause nach sechs Stunden Arbeit
ist die maximale Anzahl an Stunden, die Arbeitnehmer:innen unter 18 Jahren arbeiten dürfen
Die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich der Überstunden darf im vorgesehenen Abrechnungszeitraum nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden und im Kalenderjahr nicht mehr als 150 Stunden betragen. Überstunden werden mit dem gesetzlichen Satz von 200 % des regulären Einkommens vergütet, wenn die Arbeit in der Nacht, an Sonntagen oder an arbeitsfreien Tagen geleistet wird. Wird die Arbeit zu einer anderen Zeit geleistet, beträgt der Vergütungssatz 150 % des regulären Einkommens des Arbeitnehmers. Überstunden werden auch in Form von bezahltem Freizeitausgleich abgegolten.
In Polen ist die Probezeit nicht im Arbeitsvertrag integriert, sondern wird über einen separaten Vertrag reguliert (umowa o pracę na okres próbny). Der Probezeit kann grundsätzlich bis zu drei Monate befristet werden und wird folgendermaßen reguliert:
Die Kündigungsfrist für Arbeitsverträge während der Probezeit wird durch die Dauer der Probezeit bestimmt:
Dauer der Probezeit | Kündigungsfrist |
Weniger als 2 Wochen | 3 Arbeitstage |
2 Wochen bis 3 Monate | 1 Woche |
Mehr als 3 Monate | 2 Wochen |
Die Kündigungsfrist für unbefristete und befristete Arbeitsverträge hängt von der Dauer der Beschäftigung bei dem jeweiligen Arbeitgeber ab:
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
Weniger als 6 Monate | 2 Wochen |
6 Monate – 3 Jahre | 1 Monat |
Mehr als 3 Jahre | 3 Monate |
Arbeitnehmer:innen haben nach einem Monat Arbeit Anspruch auf ihren ersten Jahresurlaub (entsprechend 1/12 des Jahresurlaubs nach einem Jahr Arbeit). Die Höhe des Jahresurlaubs beträgt:
Alle Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert. Das Krankengeld wird vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Krankengeld für die ersten 33 Tage der Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Kalenderjahres (für die ersten 14 Tage, wenn der Arbeitnehmer 50 Jahre alt ist). Anspruch auf Krankengeld besteht erst nach einer ununterbrochenen Versicherungszeit von 30 Tagen (Wartezeit).
Unmittelbar im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub hat eine Arbeitnehmerin Anspruch auf Elternzeit von bis zu 32 Wochen bei der Geburt eines Kindes und von bis zu 34 Wochen bei der Geburt von zwei oder mehr Kindern. Arbeitnehmer:innen, die beim Vormundschaftsgericht einen Antrag auf Einleitung eines Adoptionsverfahrens oder auf Aufnahme eines Pflegekindes gestellt haben, haben ebenfalls Anspruch auf Elternzeit.
Mutterschaftsurlaub
Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 20 Wochen bei der Geburt eines Kindes. Bei fünf oder mehr Kindern pro Entbindung erhöht sich der Mutterschaftsurlaub stufenweise auf bis zu 37 Wochen.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt 100 % der Bemessungsgrundlage für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs. Die Zahlungen werden aus Arbeitnehmerbeiträgen zum Sozialversicherungssystem (ZUS) finanziert.
Vaterschaftsurlaub
Die Dauer des Vaterschaftsurlaubs beträgt zwei Wochen und der Arbeitnehmer erhält 100 % des durchschnittlichen Arbeitsentgelts. Die Finanzierung erfolgt über die Arbeitnehmerbeiträge zum Sozialversicherungssystem. Auch Pflegeväter und Adoptivväter haben Anspruch auf Vaterschaftsurlaub.
Bezahlter Urlaub wird aus den folgenden Gründen gewährt:
Urlaub | Days |
Persönliche Gründe wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Beerdigung eines Familienmitglieds. | 2 Tage |
Hochzeit eines Kindes oder Tod und Beerdigung eines Geschwisterteils, der Schwiegereltern, der Großeltern oder einer Person, die vom Arbeitnehmer abhängig ist oder von ihm direkt betreut wird. | 1 Tag |
Bildungsurlaub zur Verbesserung der Qualifikation auf Initiative des Arbeitgebers oder mit dessen Zustimmung. | 6 bis 21 Tage, je nach Eignungsprüfung |
Unbezahlter Urlaub kann auf schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers gewährt werden (dieser wird nicht auf die Beschäftigungszeit angerechnet, die Grundlage für Arbeitnehmerleistungen ist). Der Arbeitgeber kann jedoch mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitnehmers unbezahlten Urlaub gewähren.
Erziehungsurlaub
Der Erziehungsurlaub kann bis zu 36 Monate dauern. Er kann bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten. Während des Erziehungsurlaubs hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohn oder sonstige Leistungen, ist jedoch durch eine vom Arbeitgeber finanzierte Renten- und Krankenversicherung abgesichert.
Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) zieht alle Sozialversicherungsbeiträge ein und leitet sie an die entsprechenden Einrichtungen weiter. Die Beiträge der Arbeitgeber:innen an die staatlichen Fonds decken die Altersrenten-, Erwerbsminderungsrenten-, Unfall- und Krankengeldversicherung ab.
Leistung | Arbeitgeberbeitrag | Arbeitnehmerbeitrag |
---|---|---|
Altersrente | 9, 76 %* | 9,76 %* |
Erwerbsminderungsrente | 6,5 %* | 1,5 %* |
Unfallversicherung | 1,67 % für Arbeitgeber:innen mit bis zu 9 Beschäftigten; 0,67 % bis 3,33 % für Arbeitgeber:innen mit mehr als 9 Beschäftigten; 1,67 % Pauschalbetrag für ausländische Arbeitgeber:innen | - |
Arbeitsfond | 2,45 % | - |
Krankengeld | - | 2,45 % |
Garantiefonds für Arbeitnehmerleistungen | 0,10 % | - |
Arbeitnehmer-Kapitalpläne (PPK)** | 1,5 % (Wenn der Arbeitnehmer an der PPK teilnehmen möchte) | 2 % (wenn der:die Arbeitnehmer :in an der PPK teilnehmen möchte) |
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 9 % und ist ausschließlich vom Arbeitnehmer:in zu tragen. Ausnahmen gibt es bei den Beiträgen für Behinderte, Rentner und Pensionäre. Der nationale Gesundheitsfonds verwaltet die Gesundheitsleistungen. Polen hat ein gemischtes System der öffentlichen und privaten Finanzierung des Gesundheitswesens.
Die Leistungen der Unfallversicherung umfassen die Arbeitsunfallrente oder die Berufskrankheitenrente und eine einmalige Entschädigungszahlung (jednorazowe odszkodowanie).
Die Beiträge werden sowohl von den Arbeitgeber:innen als auch von den Arbeitnehmer:innen getragen.
Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers garantiert der Fonds für Arbeitnehmerleistungen (Fundusz Gwarantowanych Świadczeń Pracowniczych - FGSP) alle Ansprüche von Arbeitnehmer:innen, ehemaligen Arbeitnehmer:innen und deren Hinterbliebenen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer:innen, die in den letzten 18 Monaten mindestens 365 Tage gearbeitet und den Mindestlohn erhalten haben.
Die Beiträge zur Altersrentenversicherung werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen getragen (jeweils 9,76 % der Beitragsgrundlage). Die Rentenversicherung ist in Polen für alle Arbeitnehmer obligatorisch.
Mitarbeiterkapitalpläne (Pracownicze Plany Kapitałowe, PPK) sind ein langfristiges Sparmodell, bei dem die privaten Ersparnisse des:der Arbeitnehmer:innen durch den:die Arbeitgeber:in und den Staat gefördert werden. Das Hauptziel der PPK ist, den Teilnehmer:innen nach Beendigung ihrer Erwerbstätigkeit finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Die auf einem PPK-Konto angesammelten Beträge können jederzeit entnommen werden. Die Anmeldung der Arbeitnehmer:innen bei der PPK durch den:die Arbeitgeber:in erfolgt nach den folgenden Regeln: Arbeitnehmer zwischen 18 und 55 Jahren: automatische Anmeldung; Arbeitnehmer:innen zwischen 55 und 70 Jahren: auf individuellen Antrag des:der Arbeitnehmer:innen, wenn er in den letzten 12 Monaten mindestens 3 Monate bei dem betreffenden Arbeitgeber:in beschäftigt war; Arbeitnehmer:innen über 70 Jahre: können nicht angemeldet werden. Der:Die Arbeitgeber:in ist verpflichtet, 1,5 % des Arbeitsentgelts in die PPK einzuzahlen, auf freiwilliger Basis können weitere 2,5 % eingezahlt werden.
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